AGB

AGB

I. Allgemeines

Für Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Für jeden mit uns abgeschlossenen Vertrag gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Die Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nicht Vertragsbestandteil. Stillschweigen unsererseits gegenüber Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers gilt nicht als Zustimmung.
Alle im Widerspruch zu diesen allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stehenden Bedingungen des Bestellers sowie mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
Nachträgliche Änderungen, die aufgrund unvollständiger Unterlagen des Bestellers oder Dritter entstehen, werden gesondert berechnet.

II. Preise

An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 30 Tage gebunden. Sie verstehen sich ab Werk ohne Frachtkosten und ohne Verpackung bei Versandart nach unserer Wahl. Montage, Einregulierung sowie Inbetriebnahme sind nicht eingeschlossen.
Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler können von uns auch nachträglich korrigiert werden.
Bei Änderung der Listenpreise gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
Nimmt der Besteller bei Abrufaufträgen die Ware innerhalb der vereinbarten Frist nicht in vollem Umfang ab, so entfällt ein etwa gewährter Mengenrabatt für den gesamten Auftrag.

III. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Die Fälligkeit ist vom Eingang der Ware oder dem Bestehen von Mängelansprüchen unabhängig.
Wird die Rechnung nicht fristgemäß bezahlt, können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz verlangt werden.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, sind wir zur Änderung der Zahlungsbedingungen oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

IV. Lieferfristen

Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständiges Geschäft.
Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem die schriftliche Übereinstimmung über die Bestellung vorliegt. Ihre Einhaltung setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Werden wir durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände an der Lieferung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Überschreitung der Lieferfrist berechtigt nicht zur Auftragsannullierung oder Schadensersatz.

V. Verpackung

Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen mit gebotener Sorgfalt. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Bestellers.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Besteller darf sie im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern und tritt uns bereits jetzt seine Forderung gegenüber dem Dritten in Höhe unseres Rechnungsbetrags ab.
Pfändungen oder Vergleichs-/Insolvenzverfahren sind uns unverzüglich mitzuteilen.

VII. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Verlassen unseres Werkes auf den Besteller über – auch bei frachtfreier Lieferung.
Verzögert sich der Versand, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über.
Auf Wunsch versichern wir die Ware auf Kosten des Bestellers. Für Versandwahl übernehmen wir keine Haftung.

VIII. Sonderleistungen

Schaltschemen, Einregulierung, Montage etc. sind Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet – pauschal oder nach Aufwand zzgl. Reisekosten, Auslösung etc.
Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen werden mit Zuschlag berechnet.
Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeiten gelten als Arbeitszeit.
Bei Fremdmontage sind unsere Betriebs- und Montagevorschriften zu beachten.
Das Urheberrecht an Unterlagen bleibt bei uns. Vervielfältigung nur mit Quellenangabe.

IX. Gewährleistung

Wir gewähren zwei Jahre Garantie auf Materialfehler und Ausführungsfehler ab Versandbereitschaft.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden (Rügepflicht).
Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche (Wandlung, Minderung, Folgeschäden) sind ausgeschlossen.
Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder übermäßige Beanspruchung sind von der Garantie ausgeschlossen.
Eigenmächtige Änderungen führen zum Garantieverlust.

X. Haftung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften.

XI. Warenrücknahme

Ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Zustimmung und nur originalverpackt zurückgegeben werden.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Rechnungsbetrags abgezogen.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort: Wahlstedt
Gerichtsstand: Bad Segeberg
Es gilt deutsches Recht.

XIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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